AGB Vermietung

STARBOUNCE Hüpfburgen-Discount
c/o ECONTRADE Schlickenrieder, Steinbruchstrasse 16, 8810 Horgen

Zustandekommen des Vertrages

Mietanfragen des Kunden können per e-Mail, telefonisch, per Telefax oder auf postalischem Weg aufgegeben werden. Sie sind verbindlich und werden von der Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ mit einer Auftragsbestätigung beantwortet (Eingangs- oder Lesebestätigungen gelten nicht als verbindliche Auftragsbestätigung). Für den Vertragsinhalt ist allein die Auftragsbestätigung massgebend.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in den Promotionsunterlagen sowie im Internet publiziert. Sie werden vom Kunden mit der Miete akzeptiert. Sie werden aber in jedem Fall mit der Auftragsbestätigung dem Kunden nochmals individuell zugestellt.

Übergabe der Mietsache

Der Mietgegenstand wird – vorbehältlich anderer Vereinbarung – durch den Mieter im Lager der Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ abgeholt und nach Ablauf der Mietdauern auch wieder dorthin zurückgebracht. Die Installation und Deinstallation vor Ort hat durch den Mieter nach der Installations- und Bedienungsanleitung selber zu erfolgen.
Sofern ausdrücklich vereinbart, liefert die Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ den Mietgegenstand an die vom Mieter bezeichnete Adresse und nimmt nach den verbindlichen Ortsangaben des Mieters die Installation vor. Der Aufbauort muss mit einem Lieferwagen erreichbar sein. Kann der Aufbauort nicht direkt angefahren werden, sind dem Vermieter die genauen Verhältnisse vor Ort vorgängig bekannt zu geben. Nach Ablauf der Mietdauer besorgt dies falls die Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ – vorbehältlich anderslautender Vereinbarungen – auch die Deinstallation und den Rücktransport.

Mietdauer

Eine Tagesmiete bezieht sich immer auf einen Tag von morgens bis abends, nicht von heute auf morgen.
Wird das Mietobjekt an einem Tag abgeholt und am nächsten Tag zurückgebracht entspricht dies einer Mietdauer von 2 Tagen. Ausgenommen sind Absprachen welche eine Abholung am Vorabend respektive Rückgabe am folgenden Morgen vorsehen.
Erfolgt die Rückgabe mit Verspätung wird dies mit den Preisen für Folgetage verrechnet.

Bewilligungen

Die Einholung allfällig notwendiger Bewilligungen zum Aufstellen und Betreiben der gemieteten Einrichtung ist in jedem Fall Sache des Mieters.

Betreuung und Bewachung der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, während der Betriebszeiten des Mietobjektes eine Aufsichtsperson über 18 Jahre zu stellen welche für die Sicherheit der Benutzer und der Anlage zuständig ist. Ausserhalb der Betriebszeiten sorgt der Mieter für eine angemessene Bewachung der Mietsache. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die auf eine Verletzung dieser Betreuungs- und Bewachungspflicht zurückzuführen sind, ungeachtet dessen, ob sie vom Mieter, von seinen Hilfspersonen oder von Dritten verursacht wurden.
Sofern ausdrücklich vereinbart, stellt die Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ auf Wunsch auch die Betreuung der Mietsache während den Betriebszeiten sicher. Für die angemessene Bewachung ist aber auch in diesem Fall der Mieter verantwortlich.

Sorgfaltspflichten

Der Mieter verpflichtet sich die Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen für die gemieteten Objekte einzuhalten.
Die geliehenen Gegenstände und Einrichtungen sind mit Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter übernimmt die Anlage(n) in sauberem und funktionsfähigem Zustand. Allfällige Schäden oder Mängel hat er unverzüglich zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände und Einrichtungen wieder in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ behält sich vor, allfällige Reinigungs- und Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Der Mieter ist verpflichtet, allfällige Sicherungsmassnahmen an der Mietsache zu treffen (beispielsweise bei Sturm Luft ablassen). Massgebend ist jeweils die Bedienungsanleitung.

Reinigung

Grobe Verschmutzungen wie Laub, Erde, Essensreste und ausgelaufene Getränke o.ä. sind vom Mieter vor der Rückgabe zu beseitigen. Der Vermieter behält sich vor besonders aufwendige Reinigungsarbeiten in Rechnung zu stellen.
Reinigungsarbeiten infolge "normaler" betriebsbedingter Verschmutzungen werden vom Vermieter übernommen.

Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, eine Versicherung zur Deckung von Schäden an der Mietsache und allfälligen Haftpflichtansprüchen aus dem Betrieb der Mietsache abzuschliessen, es sei denn, die Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ übernehme auch die Betreuung der Mietsache.

Preise

Die in den Verkaufsunterlagen und im Internet publizierten Preise verstehen sich rein netto ab Lager der Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“.
Sie werden – anderslautende Vereinbarungen vorbehalten – bei Abholung bzw. Ablieferung der Mietsache in bar fällig.
Die Kosten für den Transport sowie für die Installation und Deinstallation beim Mieter gehen in jedem Fall zulasten des Mieters. Sie werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet, und sind spätestens bei der Rückgabe der Mietsache in bar zu bezahlen.
Die Kosten für die Betreuung des Mietobjektes durch die Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ werden dem Mieter nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei Lieferung respektive Abholung bei uns in bar.
Erfolgt ausnahmsweise eine Rechnungsstellung, hat die Zahlung innert 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu erfolgen. Abzüge irgendwelcher Art sind nicht statthaft und werden nachbelastet.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ vor, Umtriebs kosten für Mahnung und Inkasso sowie einen Verzugszins von 5 % in Rechnung zu stellen.

Betriebskosten

Mit dem Betrieb der Mietsache verbundene Kosten, insbesondere für Strom, gehen in jedem Fall zulasten des Mieters.

Rücktritt vom Vertrag

Aus triftigen Gründen kann der Mieter den Rücktritt vom Vertrag erklären. Erfolgt der Rücktritt in der Zeit vom 14. bis zum 7. Tag vor Mietbeginn, sind 50 % der Vertragssumme geschuldet, in der Zeit vom 6. bis zum 2. Tag vor Mietbeginn 75 % der Vertragssumme. Bei Rücktritten am letzten Tag vor Mietbeginn ist die ganze Vertragssumme geschuldet.

Rücktritt aus Sicherheitsgründen/Wetterbedingt

Ist es unmittelbar vor Mietbeginn definitiv klar, dass aussergewöhnliche Wetterverhältnisse (starker Regen, Sturm und Hagel, oder starker Schneefall) den Hüpfburgeinsatz aus Sicherheitsgründen verunmöglichen, bietet die Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ Hand und verzichtet auf allfällige Stornogebühren. In diesem Fall sind lediglich 10 % der Vetragssumme an Umtriebsgebühr zu entrichten. Diese werden bei einer Verschiebung
des Anlasses oder einer Neubuchung im selben Jahr wieder angerechnet.
Um von dieses Angebot zu nutzen muss der Vermieter ausnahmslos noch vor 08:00 Uhr telefonisch „kontaktiert werden. Ansonsten ist die Schlechtwetterstornierung hinfällig.
Die Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ übernimmt keine Schönwettergarantie. Für eine Minderung der Nutzbarkeit während der Betriebszeit durch äussere Einflüsse haftet der Vermieter nicht.

Rechtswahl

Verträge mit der Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ unterstehen in jedem Fall schweizerischem Recht.

Gerichtsstand

Für die Beurteilung von Streitigkeiten aus Verträgen mit der Firma „STARBOUNCE c/o ECONTRADE Schlickenrieder“ werden die ordentlichen Gerichte am Sitz dieser Firma als zuständig erklärt.

12. Oktober 2009 / ssc

Mietdauer

Die Mietdauer von einem Tag gilt von morgens bis abends und nicht 24 h. Die gemieteten Objekte müssen bis spätestens 19:00 Uhr zurückgebracht werden. Für Abendveranstaltungen gelten separate, vorgängig getroffene Abmachungen.