Professionelle Hüpfburg günstig kaufen und mieten


Herzlich willkommen beim STARBOUNCE Hüpfburgen-Discount.
Auf unseren Seiten finden Sie eine grosse Auswahl an professionellen, aufblasbaren Attraktionen zu unschlagbaren Preisen. Seit 15 Jahren gehören viele Freizeitparks, Hüpfburgen-Vermietungen, Schausteller, Kinderparadise, Einkaufszentren, Eventveranstalter und Werbeunternehmen in der Schweiz und ganz Europa zu unseren Kunden.
Unser Standardsortiment umfasst über 200 aufblasbare Hüpfburgen, Rutschen, Klettermöglichkeiten und Wasserspiele. Alle Modelle werden nach Ihren Farbwünschen in Profi-Qalität für Sie hergestellt.
Die Sicherheit unserer Anlagen wird durch die strickte Einhaltung der sehr strengen und umfangreichen Normen SN-EN 14960 garantiert.
In unserem grossen Standardsortiment finden Sie sicher für jeden Anlass das passende Gerät.
Sollte selbst hier nichts für Sie dabei sein kann jedes Standardmodell nach Ihren Wünschen abgeändert oder mit unserer Hilfe eine für Sie passende Attraktion entwickelt werden.

Eine STARBOUNCE Hüpfburg ist ein echter Publikumsmagnet an jedem Fest. Sei es für einen zeitlich begrenzten Event oder den Einsatz als dauerhafte Spielanlage, Kinder wie Eltern werden davon fast magisch angezogen.
Bieten auch Sie ein unvergessliches Erlebnis für die ganze Familie und freuen Sie sich über die leuchtenden Kinderaugen.

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Beratung und unserem kompetenten Service.

 

Hüpfburgensortiment über200 Modelle zur Auswahl

 

Spezialanfertigungen Beispiele und Informationen

 

Technische Informationen alles über Material und Verarbeitung




Mit STARBOUNCE Spielanlagen und Werbeträgern zum Erfolg.
Ausgewählte und geprüfte Komponenten sowie unsere langjährige Erfahrung im Design und der Herstellung garantieren dafür.
Alle Prüfberichte und Zertifikate stehen unseren Kunden zur Verfügung.

Anfragen unter: 044 726 07 03
oder
info@huepfburgen-discount.ch

Spezialanfertigung


Als Vorlage für die Mähdrescher-Hüpfburg dienten ein paar Fotos unseres Kunden. Aufgrund dieser Bilder und den Besprechungen mit unserem Auftraggeber entstanden verschiedene 3D Konstruktionen welche schliesslich zur Auswahl der endgültigen Formgebung führten. Die Umsetzung in die fertige Spiel-, Hüpf- und Rutschanlage war dann die Arbeit unserer Techniker und Nähspezialisten. Da eine solche Anlage auch ein Innenleben hat, welches die Hüpfburg "in Form" hält sowie viele andere Aspekte wie Sicherheit, Spielverhalten der Kinder und Qualität zu berücksichtigen sind, ist es immer wieder eine Herausforderung neue Designs zu gestalten.

Die Attraktion - STARBOUNCE Bootsfahrschule
Kinder lieben Wasser und stellen Sie sich erst die Begeisterung vor, wenn sie selbst ein Boot steuern dürfen.
Dank der geringen Wassertiefe und den mitgelieferten Schwimmwesten ist die STARBOUNCE Bootsfahrschule
auch in punkto Sicherheit absolut problemlos.
Der Pool kann in jeder beliebigen Grösse, Form und Farbe gestaltet werden.
Das verarbeitete Material ist mit 1100 g/m2 das selbe wie es für Raftig-Schlauchboote verwendet wird und daher extrem belastbar.
Die Boote sind in zwei verschiedenen Varianten lieferbar. Zum einen als handbetriebene Miniraddampfer zum anderen als elektrisch
angetriebene Minischlauchboote.


Aufblasbares Iglu


Der absolute Winterhit, die Iglu-Schneebar von STARBOUNCE
Als mobile Bar am Pistenrand, Eventzelt oder als saisonale Installation sicher ein Erfolg.
Das Iglu kann in verschiedenen Ausführungen und Grössen geliefert werden.
Ab 9 Meter Durchmesser oder mehr als 30 Besuchern gelten die Normen und Auflagen für Traglufthallen. In diesem Fall wird das Iglu mit allen nötigen Funktionen und Sicherheitsanlagen geliefert.



Was ist eine Hüpfburg

Hüpfburgen gibt es in den unterschiedlichsten Formen und Farben. Aufgrund des verwendeten Materials und der Konstruktionstechnik sind den Möglichkeiten fast keine Grenzen gesetzt. Die ersten professionel gefertigten Hüpfburgen entstanden um 1980 und waren sehr einfach aufgebaut. Da die rechteckige Form der Fantasie nicht besonders viel Spielraum bot und dies am Anfang ja auch völlig ausreichte, wurden die meisten dieser Kinderattraktionen als Schloss oder Burg gestaltet.

Die heute angefertigten Anlagen werden zwar immer noch als Hüpfburg, Gumpiburg oder Gumpischloss bezeichnet, sind aber vielfach nicht mehr nur aufs Hüpfen ausgelegt. Die seither weit fortgeschrittene Fertigungstechnik und Materialien die nur für den Hüpfburgenbau produziert werden, erlauben mittlerweile viel kompliziertere Formen und Anwendungsbereiche. Kombinierte Spielwelten die auch zum Klettern und Rutschen einladen gehören heute zum Standard und können enorme Grössen von über 20 Meter Länge bzw. Breite sowie 10 Meter Höhe erreichen.

In der Herstellung unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Arten von aufblasbaren Objekten. - Genäht oder verschweisst. -
Hüpfburgen werden in aller Regel genäht. Dies zum einen weil das schweissen komplizierter bzw. eckiger Formen kaum möglich ist, da das Material in einer Ecke 3-dimensional gebogen werden müsste, zum anderen weil schon die kleinste undichte Stelle zum entweichen der Luft führt. Ein Loch in Stecknadelgrösse bei einem 5 x 5 Meter grossen Objekt mit hunderten von Ecken zu finden ist fast nicht möglich.
Da eine Naht auch immer etwas Luft durchlässt werden bei Hüpfburgen und anderen Spielgeräten immer Dauergebläse eingesetzt. Diese laufen während der ganzen Betriebszeit und versorgen das Objekt mit genügend Luft um den nötigen Druck aufrecht zu erhalten.
Die Schweisstechnik kommt immer zu Einsatz wenn das Luftkissen absolut wasserdicht sein muss. So zum Beispiel bei Wassertrampolinen, Wasserrutschen oder den schwimmenden Kletterbergen. Solche Objekte, wie sie meist in Schwimmbädern angetroffen werden, weisen auch keine komplizierte Strucktur auf und können sehr gut im verschweissten Verfahren hergestellt werden.
Aufgeblasen werden die Wasseranlagen wie ein grosses Schlauchboot mit einer elektrischen Pumpe. Ist genügend Luft eingefüllt wird wird die Pumpe entfernt und das Rückschlagventil schliesst sich.

Nebst den reinen Kinderattraktionen gibt es je länger je mehr auch interessante, aufblasbare Spiel- und Sportgeräte für Erwachsene. Bungee run, Human Kicker, Rollerball, Bullriding und Gladiator sind nur einige Möglichkeiten um einen Event oder ein Fest zum Erlebnis und schlussendlich zum Erfolg machen.

Auch die kommerziellen Vorteile von aufblasbaren Attraktionen liegen auf der Hand:
1. Sehr geringe Anschaffungskosten im Gegensatz zu einer starren oder festinstallierten Spielanlage.
2. Hohe Flexibilität bei der Standortwahl.
3. Geringes Gewicht und kleine Abmessungen für den Transport.
4. Sehr schnelle Betriebsbereitschaft mit wenig personellem Aufwand
5. Einfacher Betrieb und Unterhalt
6. Hohe Sicherheit für die Benutzer

Und "last but not least" ist eine Hüpfburg auch immer ein sensationeller Blickfang und Werbeträger.

Um noch mehr über diese faszinierende Welt der Luftkissen zu erfahren, sehen Sie sich bitte unsere Webseiten an. Wir sind sicher es ist auch etwas für Sie dabei.

Sicherheit von aufblasbaren Spielanlagen

Die Sicherheit von Spielanlagen für Kinder ist uns extrem wichtig, da Kinder viele Gefahren noch nicht richtig einschätzen können oder diese im Eifer des Spielens einfach übersehen.

In der EU seit 2006 und seit 2008 auch in der Schweiz wird die Sicherheit von aufblasbaren Spielanlagen durch die sehr strengen und umfangreichen Sicherheitsnormen SN-EN-14960 "Aufblasbare Spielgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" bestimmt. Die Normen sehen, ähnlich den Normen für öffentliche Spielplätze, für jedes sicherheitsrelevante Bauteil entsprechende Spezifikationen vor. Da eine Hüpfburg für die Benutzer fast überall zugänglich ist, sind davon nur wenige Bauteile wie nicht erklimmbare Überdachungen oder rein gestalterische Elemente abseits des Spielbetriebes ausgenommen.

Die Umsetzung und Einhaltung dieser Normen bei der Entwicklung und dem Bau einer Anlage liegt in der Verantwortung des Herstellers. Bei Anlagen aus nicht EU Ländern beim Importeur. Beim Verkauf vom Hüpfburgen, Rutschen und Klettermöglichkeiten ist der Anbieter verpflichtet dem Interessenten bereits vor dem Kauf die Übereinstimmung der Anlage mit den gültigen Normen schriftlich zu garantieren.

Prüfungen der fertigen Anlage durch amtliche Stellen oder Prüfungsanstalten wie EMPA, SGS und TÜV (SWISSSTS) sind nicht obligatorisch sofern die Hüpfburgen vom Hersteller selbst nach SN-EN-14960 gebaut und geprüft werden.

Diese Gesetzeslage bietet Herstellern von Gumpiburgen zwei Möglichkeiten. Die erste ist, man produziert nur noch einfache, viereckige Hüpfburgen ohne jegliche Innovation und wenigen Gestaltungsmöglichkeiten. In Europa mittlerweile die gängigste Methode da der Hersteller ein Hüpfburgenmodell ohne Risiko und ohne sich mit den Normen auseinander zu setzen viele Male verkaufen kann.
Wir von STARBOUNCE haben uns für den zweiten Weg entschieden. Wir möchten unseren Kunden die Möglichkeit bieten selbst an der Gestaltung Ihrer Hüpfburg mit zu wirken. Die Logos, Produkte oder Dienstleistungen nicht nur als Aufdruck sondern als Grundlage für die Form einer Hüpfburg zu nutzen.
Dies bedingt natürlich, dass wir, als Designer und Hersteller, uns umfassend mit den strengen Richtlienen und Gesetzen auskennen und diese auch umsetzen können.

Da laut BFU (Bundesamt für Unfallverhütung) in der Schweiz bisher keine schweren Unfälle respektive auch keine nennenswerte Anzahl Bagatellunfälle zu verzeichnen sind, existiert, gemäss Angaben des Bundesamtes, im Bereich der aufblasbaren Spielanlagen auch keine Unfallstatistik.

Auf den ersten Blick ist dies natürlich sehr erfreulich. Auf den zweiten Blick öffnen die dadurch fehlenden Kontrollen durch die Bundesstelle den "schwarzen Schafen" Tür und Tor. Vor allem in der Vermietungsbranche ist die Gesetzeslage vielfach unbekannt oder sie wird trotz vielfältigen Verspechen aufgrund des grossen Aufwandes ignoriert.

Um sich selbst einen Überblick über die Sicherheitsauflagen in den Normen SN-EN-14960 zu verschaffen, bestellen Sie >>hier<< kostenlos unsere Erläuterungen dazu.

Themenübersicht:
- Verantwortungsbereiche beim Kauf einer Hüpfburg
- Verantwortungsbereiche bei der Miete einer Hüpfburg
- Haftung oder wer braucht welche Versicherung
- Vorschriften zu Aufbau und Betrieb