Sicherheit von aufblasbaren Spielanlagen
Die Sicherheit von Spielanlagen für Kinder ist uns extrem wichtig, da Kinder viele Gefahren noch nicht richtig einschätzen können oder diese im Eifer des Spielens einfach übersehen.
In der EU seit 2006 und seit 2008 auch in der Schweiz wird die Sicherheit von aufblasbaren Spielanlagen durch die sehr strengen und umfangreichen Sicherheitsnormen SN-EN-14960 "Aufblasbare Spielgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" bestimmt.
Die Normen sehen, ähnlich den Normen für öffentliche Spielplätze, für jedes sicherheitsrelevante Bauteil entsprechende Spezifikationen vor. Da eine Hüpfburg für die Benutzer fast überall zugänglich ist, sind davon nur wenige Bauteile wie nicht erklimmbare Überdachungen oder rein gestalterische Elemente abseits des Spielbetriebes ausgenommen.
Die Umsetzung und Einhaltung dieser Normen bei der Entwicklung und dem Bau einer Anlage liegt in der Verantwortung des Herstellers. Bei Anlagen aus nicht EU Ländern beim Importeur.
Beim Verkauf vom Hüpfburgen, Rutschen und Klettermöglichkeiten ist der Anbieter verpflichtet dem Interessenten bereits vor dem Kauf die Übereinstimmung der Anlage mit den gültigen Normen schriftlich zu garantieren.
Prüfungen der fertigen Anlage durch amtliche Stellen oder Prüfungsanstalten wie EMPA, SGS und TÜV (SWISSSTS) sind nicht obligatorisch sofern die Hüpfburgen vom Hersteller selbst nach SN-EN-14960 gebaut und geprüft werden.
Diese Gesetzeslage bietet Herstellern von Gumpiburgen zwei Möglichkeiten.
Die erste ist, man produziert nur noch einfache, viereckige Hüpfburgen ohne jegliche Innovation und wenigen Gestaltungsmöglichkeiten. In Europa mittlerweile die gängigste Methode da der Hersteller ein Hüpfburgenmodell ohne Risiko und ohne sich mit den Normen auseinander zu setzen viele Male verkaufen kann.
Wir von STARBOUNCE haben uns für den zweiten Weg entschieden. Wir möchten unseren Kunden die Möglichkeit bieten selbst an der Gestaltung Ihrer Hüpfburg mit zu wirken. Die Logos, Produkte oder Dienstleistungen nicht nur als Aufdruck sondern als Grundlage für die Form einer Hüpfburg zu nutzen.
Dies bedingt natürlich, dass wir, als Designer und Hersteller, uns umfassend mit den strengen Richtlienen und Gesetzen auskennen und diese auch umsetzen können.
Da laut BFU (Bundesamt für Unfallverhütung) in der Schweiz bisher keine schweren Unfälle respektive auch keine nennenswerte Anzahl Bagatellunfälle zu verzeichnen sind, existiert, gemäss Angaben des Bundesamtes, im Bereich der aufblasbaren Spielanlagen auch keine Unfallstatistik.
Auf den ersten Blick ist dies natürlich sehr erfreulich. Auf den zweiten Blick öffnen die dadurch fehlenden Kontrollen durch die Bundesstelle den "schwarzen Schafen" Tür und Tor.
Vor allem in der Vermietungsbranche ist die Gesetzeslage vielfach unbekannt oder sie wird trotz vielfältigen Verspechen aufgrund des grossen Aufwandes ignoriert.
Um sich selbst einen Überblick über die Sicherheitsauflagen in den Normen SN-EN-14960 zu verschaffen, bestellen Sie >>hier<< kostenlos unsere Erläuterungen dazu.
Themenübersicht:
- Verantwortungsbereiche beim Kauf einer Hüpfburg
- Verantwortungsbereiche bei der Miete einer Hüpfburg
- Haftung oder wer braucht welche Versicherung
- Vorschriften zu Aufbau und Betrieb
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